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Registereintragung:
Pflicht für Abfalltransporte!

Führen Sie grenzüberschreitende – gefährliche oder nicht gefährliche – Abfalltransporte im Sinne von Artikel 6 (194, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006) durch?

Dann haben Sie die Pflicht, sich in das nationale Register der grenzüberschreitenden Abfalltransporte der Kategorie 6 einzutragen. Jara nimmt Ihnen diesen bürokratischen Aufwand gern ab. Wir kennen die gesetzlichen Regularien und wissen, wie die Eintragung für nicht gefährliche Waren ins nationale Register und für gefährliche Güter ins SISTRI-Register reibungslos zu bewerkstelligen ist. Verlassen Sie sich darauf!

Sie möchten sich in das nationale Register für Abfalltransporte eintragen lassen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an: +39 0471 977353
oder schreiben Sie uns.